Der HVW hat sich dafür entschieden eine 0 Toleranz Politik bei Spielen von Frauen- und Männermannschaften zu fahren.
April, April :)
Im ersten Jahr des neuen Cannabisgesetzes (ab der Saison 24/25) werden bis in die untersten Ligen Stichprobenhafte Tests vor Spielbeginn über das Jahr vorgenommen. Dabei darf der Test einen noch zu bestimmenden THC-COOH-Wert (Tetrahydrocannabinol-Carbonsäure) nicht überschreiten. Wenn er dies tut, darf die Person am Spiel nicht mitwirken.
Am Spielbetrieb teilnehmende Mannschaften müssen daher in der kommenden Saison grundsätzlich mindestens 1:30 h vor Spielbeginn an der Spielstätte eintreffen da potenziell bei jedem Spiel ein solcher Test durchgeführt werden kann.
Für das darauffolgende Spieljahr wird neu entschieden, wie und ob dieses Verfahren fortgeführt wird.
Genaue Abläufe und Verhaltensregeln bei einem anstehenden Test, der in der Regel durch die Schiedsrichter durchgeführt werden muss, werden im Laufe des Sommers folgen, sowie auch die Regel zur Bereitstellung eines Testraumes für die Spielhallen. Das soll allen Schiedsrichtern, Vereinen und Mannschaften des Verbands die Möglichkeit schaffen genug Zeit für das zusätzliche Organisationsaufkommen zu geben.
Wie unser Verein dieses Vorgehen umsetzt, wird nach der Veröffentlichung der neuen Verordnung an unsere Mitglieder bekannt gegeben.